Amts­trä­ger und Lai­en


Eine grundsätzliche Unterscheidung wird man zwischen dem Widerstand von kirchlichen Amtsträgern und dem von Laien vorzunehmen haben.


Die kirchlichen Amtsträger mussten sich von Anfang an gegenüber dem NS-Staat mit seinem Totalitätsanspruch positionieren. Die Tätigkeit von kirchlichen Amtsträgern unterlag den arbeitsrechtlichen Grundlagen der jeweiligen Landeskirchen sowie einer subjektiv wahrgenommenen Verpflichtung gegenüber dem abgelegten Ordinationsgelübde. So lag dem regimekritischen Verhalten von Pfarrern zwar immer auch eine persönliche Handlungsentscheidung des Einzelnen zugrunde, gleichwohl wurde es von außen als ein Akt von institutionell gebundenem, kirchlichem Widerstand wahrgenommen.


Ähnliches galt für Amtsträger aus dem Bereich anderer Institutionen wie etwa den Universitäten, christlichen Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen der Diakonie. Widerstand war zwar auch hier vorrangig abhängig von der Gewissensentscheidung des Einzelnen, dessen berufsbezogene Einbindung konnte den Widerstand jedoch auch wieder in einen institutionellen Kontext stellen – und teilweise war dies durchaus ein erwünschter Effekt.


Dabei konnte der Fall auftreten, dass sich Einzelne mit ihrem Widerstand bewusst auch gegen die Ausrichtung bzw. Leitung der eigenen Institution wandten. In diesen Fällen war mit internen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.


Laien hatten ihre Handlungsentscheidungen grundsätzlich ohne pastorale berufsständische Bindungen zu treffen. Das bedeutete im Einzelfall einen größeren Freiraum, in der Konsequenz allerdings auch ein höheres Gefährdungspotenzial, denn die Institutionen boten andererseits auch einen Schutzraum. Der Einzelne kämpfte dagegen allein gegen die Machthaber und war der Willkür des NS-Regimes hilflos ausgesetzt.