Christ­li­cher und kirch­li­cher Wi­der­stand


Zu unterscheiden ist zudem zwischen christlichem und kirchlichem Widerstand.


Kirchlicher Widerstand war ein institutionell gebundener Widerstand. Er konnte sich aus den Amtsgeschäften der Großkirchen und ihren diversen Einrichtungen entwickeln, besonders dann, wenn sich kirchliche Handlungsfelder und staatliche Interessen berührten. Auch diesem Widerstand lag immer die Handlungsentscheidung von Einzelnen zugrunde. Das kirchliche Handeln war insgesamt an christliche Überzeugungen gebunden, die in den normativen Grundlagen der Landeskirchen und ihren Amtsträgern zum Ausdruck kamen. Insofern war es immer auch christlich motiviert, wahrnehmbar war es indes im institutionellen Gewand der Großkirchen.


Abgesehen von diesem kirchlichen Widerstand, der über die christlichen Motive hinaus auch durch institutionelle Interessen (z. B. das Bewahren des eigenen Einflusses und der eigenen Organisationsstrukturen) bestimmt sein konnte, gab es auch christlichen Widerstand im engeren Sinne. Dieser war allein an den christlichen Glauben von Einzelnen gebunden und basierte auf der persönlichen Gewissensentscheidung.